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Auszug aus den Wettkampfbestimmungen - Bahnrennsport 4-2005 BDR - Ausrüstung
5 Ausrüstung
5.1.2 Stehermaschinen
(1) Für die Rennmaschine des Stehers gelten folgende Vorschriften:
- Die Laufräder müssen von Rand zu Rand des Protektors des Schlauchreifens
mit Leinwand fest bandagiert sein und dabei die gesamte Felge umkleiden.
- Das Vorderrad muss einen Durchmesser von mindestens 60 cm aufweisen.
- Der Abstand zwischen Tretlagerachse und Achse des Vorderrades muss
mindestens 55 cm betragen, die Sattelspitze darf die Senkrechte zur Tretlagerachse
nicht überschreiten. Der Sattel muss von einem handelsüblichen
Modell und mindestens 25 cm lang sein. Er ist mit einer Spannfeder zu
sichern.
5.1.3 Schrittmacher-Maschinen
(1) Schrittmacher-Maschinen müssen den Bauvorschriften des Anhangs
E und den Bestimmungen der UCI entsprechen.
Inhalt ohne Gewähr!
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