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Auszug aus den Wettkampfbestimmungen - Bahnrennsport 4-2005 BDR - Rennverlauf
3.8 Steherrennen
3.8.1 Definition
(1) Steherrennen sind Wettbewerbe mit Motorführung. Die als schrittmachermaschinen
zum Einsatz gelangenden Motorräder müssen den UCI-Bestimmungen
gemäß Anhang E entsprechen.
(2) Fahrer und Schrittmacher bilden ein Gespann. Steherrennen dürfen
ausschließlich von Rennfahrern der Kategorie "Männer Elite",
bestritten werden, die das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.
(3) Stehermaschinen dürfen im Training und im Wettbewerb nur von
lizenzierten Schrittmachern gefahren werden. Voraussetzung zum Erwerb
einer solchen Schrittmacher-Lizenz ist die Teilnahme an einem Lehrgang,
der von der TK Rennsport ausgeschrieben wird. Die Lizenz für Schrittmacher
(Steher) berechtigt auch das Fahren von Dernies. Eine solche Lizenz ist
nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gültig.
(4) Die Teilnehmer an einem Steherrennen können mit der Ausschreibung
beschränkt werden. Die Anzahl der in einem Lauf zuzulassenden Starter
muss unter Berücksichtigung der Länge der Bahn und ihrer Konstruktionsdaten
den Sicherheitserfordernissen gerecht werden.
(5) Die in einem Steherrennen zu erwartenden Geschwindigkeiten und die
Konstruktion der Bahn müssen im Einklang zueinander stehen. Bei absehbaren
Widersprüchen sind in Verantwortung des KK/WA veränderte Rollenabstände
gegenüber dem Standardabstand von 70 cm, in Ausnahmefällen Übersetzungsbeschränkungen,
vorzuschreiben.
3.8.2 Distanzen
(1) Die Rennen werden über eine mit der Ausschreibung festzulegende
Distanz oder Zeitdauer ausgetragen.
(2) Bei Rennen über eine festgelegte Zeitdauer kann wie folgt verfahren
werden:
a) Ausgehend von der Durchschnittsgeschwindigkeit sind die letzten 5 Minuten
in
noch zu fahrende Runden umzurechnen und als solche anzuzeigen, oder
b) die letzte Runde ist für die Runde anzuläuten, die der folgt,
in der die fest-
gesetzte Zeitdauer abgelaufen ist.
3.8.3 Wertungsmodus
(1) Der Wettkampf kann in einem oder mehreren Läufen ausgetragen
werden. Den Finalkämpfen können Vor- und, als Ausnahme, Hoffnungsläufe
vorangestellt
werden. Werden die Finalkämpfe in mehreren Läufen ausgetragen,
kann für die Ergebnisermittlung die Summe
a) der Plätze,
b) der auf der Grundlage der Plätze vergebenen Punkte,
c) der gefahrenen Zeiten oder
d) die zurückgelegte Gesamtdistanz der einzelnen Teilnehmer
herangezogen werden.
(2) Der Einlauf eines Rennens ist auf der Ziellinie eine Runde nach dem
Glockenzeichen für die letzte Runde zu entscheiden. Dementsprechend
müssen alle Teilnehmer hinter dem Sieger für ihre Platzierung
noch einmal die Ziellinie Überqueren. Die Klassierung der Fahrer
erfolgt dann unter Berücksichtigung ihrer Rundenrückstände.
(3) Ausgenommen von dieser Regelung sind Wettbewerbe in mehreren Läufen,
die nach der Distanz entschieden werden. Hier ist ein Lauf beendet, wenn
der Sieger die Ziellinie passiert hat. Die Platzierung der übrigen
Fahrer ergibt sich dann aus den ermittelten Rückständen in Metern.
3.8.4 Startordnung
(1) Die Startpositionen der Teilnehmer sind unmittelbar vor der Veranstaltung
auf der Bahn auszulosen.
Bei Rennen, die in mehreren Läufen ausgetragen werden, erfolgt der
Start zum zweiten Lauf in umgekehrter Reihenfolge. Der Start für
einen dritten Lauf ist neu auszulosen usw.
(2) Der Start erfolgt fliegend beim Erreichen der Startlinie durch Pistolenschuss
oder Flaggenzeichen mit der Startfahne, nachdem alle Fahrer Anschluss
an ihre Schrittmachermaschine gefunden haben. Bei vorher erfolgten Angriffen
ist die unzulässig veränderte Reihenfolge vor dem Start zu korrigieren
bzw. Fehlstart zu geben.
(3) Die Startaufstellung der Fahrer erfolgt entsprechend der Startauslosung
hintereinander. Sie haben sich in Abständen bis zu einem Meter jeweils
an der Messlinie, der erste Fahrer an der Startlinie, aufzustellen.
Die Schrittmacher bereiten sich in der gleichen Reihenfolge auf der Bahn
fahrend auf den Start vor. Die Freigabe des noch neutralisierten Starts
erfolgt für die Fahrer mit vereinbartem Zeichen, wenn die Schrittmacher
sich 150 bis 180 m vor der Startlinie befinden und ihnen der Beginn eine
Runde vorher angezeigt wurde.
3.8.5 Schrittmachermaschinen und Bekleidung der Schrittmacher
(1) Durch die Verwendung qualitativ gleichwertiger Schrittmachermaschinen
und einer einheitlichen Schrittmacherbekleidung ist die Chancengleichheit
der Fahrer zu wahren.
(2) Die Bekleidung für Schrittmacher muss den Bestimmungen der Ziffer
5.2.2 entsprechen .
(3) Tritt ein Schrittmacher unvorschriftsmäßig zum Start an,
so ist er nicht zum Rennen zuzulassen.
(4) Der Schrittmacher hat auch während des Rennens die Ordnungsmäßigkeit
seiner Bekleidung, einschließlich eng anliegender Nummern, zu gewährleisten.
Verstöße können mit Geldstrafen oder Herausnehmen aus
dem Rennen zur Instandsetzung der Bekleidung bestraft werden. Im letzteren
Fall ist der Schuldige zeitweilig durch einen Reserveschrittmacher zu
ersetzen.
(5) Schrittmacher und Rennfahrer haben im Training und Rennen einen Sturzhelm
zu tragen. Dieser muss den Bestimmungen der Ziffer 5.3 entsprechen.
(6) Vom Ausrichter gestellte Schrittmachermaschinen sind vor dem Rennen
grundsätzlich auszulosen.
(7) Dieser hat ferner sicherzustellen, dass zwei 'Reservemaschinen mit
Schrittmachern bereit stehen. Den Reserveschrittmachern obliegt es, bei
Motorschäden die Reservemaschinen für die betroffenen Schrittmacher
bereitzuhalten oder, bei entsprechender Notwendigkeit, für diese
ersatzweise das Rennen aufzunehmen.
3.8.6 Fahrordnung, Sturz und Defekt
(1) Ein Schrittmacher hat, sobald sein Gespann angegriffen wird und sein
Kontrahent sich bis auf 10 m genähert hat, unterhalb der blauen Steherlinie
zu fahren.
(2) Beim Überholen ist ein seitlicher Sicherheitsabstand zu wahren.
Eine Veränderung der Fahrlinie ist nur zulässig, wenn der Vorsprung
mindestens fünf Meter beträgt.
(3) Das Linksüberholen ist strikt verboten und mit einer Disqualifikation
zu bestrafen, sofern keine zwingenden Gefahrenmomente für eine solche
Verhaltensweise vorlagen.
(4) Gespanne, welche mehr als eine Runde Rückstand haben, dürfen
nur noch angreifen, aber keine Angriffe mehr abwehren.
(5) Aussichtslos im Rennen liegende Gespanne müssen unterhalb der
blauen Steherlinie fahren. Sie haben bei einem Rückstand von mehr
als 10 Runden das Rennen zu beenden und die Bahn zu verlassen.
(6) Schrittmacher, die während der Fahrt den Lenker mit einer Hand
loslassen, sind zu verwarnen und können im Wiederholungsfall sofort
aus dem Rennen genommen werden.
Bei beidhändigem Loslassen des Lenkers durch Schrittmacher oder
Fahrer kann eine sofortige Herausnahme aus dem Rennen erfolgen.
(7) Bei Sturz, Rad- oder Motorschaden wird die Anzahl der Runden vergütet,
die der Distanz von 1.500 m am nächsten liegt. Die Rundenvergütung
entfällt während
der letzten 5 Runden bzw. in den letzten beiden Minuten des Rennens. Die
betroffenen Fahrer sind ohne Rundenverlust in das Endergebnis einzubeziehen.
Bei Motorschaden hat der Schrittmacher auf eine bereitzuhaltende Reservemaschine
zurückzugreifen. Ist das nicht möglich, hat der bereitstehende
Reserveschrittmacher seine Position einzunehmen.
(8) Die Wiederaufnahme des Rennens hat unter Berücksichtigung des
weiteren Rennverlaufes in der Position zu erfolgen, die der Fahrer bei
Eintritt der Neutralisation innehatte. Bei einer späteren Wiederaufnahme
werden Verlustrunden angerechnet. Bei fliegendem Wechsel der Schrittmachermaschinen
erfolgt keine Rundenvergütung.
(9) Bei Schrittmacherwechsel muss der ablösende Schrittmacher vom
im Rennen befindlichen Gespann eingeholt werden. so dass der Fahrer von
außen nach innen schwenkend Anschluss nehmen kann.
Der abgelöste Schrittmacher hat sofort sein Tempo zu verringern,
aber die Fahrlinie so lange beizubehalten, bis er, ohne andere Gespanne
zu gefährden oder zu behindern, die Bahn nach innen abschwenkend
verlassen kann.
(10) Der Ablauf eines Steherrennens ist unter Nutzung nachstehender Flaggen
durch einen verantwortlichen Vertreter des KK/WA, den Steherschiedsrichter,
zu leiten:
- Zeichen des 1. Verstoßes - grüne Flagge
(Ermahnung) - (Fall A)
- Zeichen des 2. Verstoßes - grüne und gelbe Flagge
(Verwarnung und 20 € Strafe) - (Fall B)
- Zeichen des 3. Verstoßes - gelbe Flagge
(2. Verwarnung und 50 € Strafe) - (Fall C)
- Zeichen des 4. Verstoßes - rote Flagge
(Disqualifikation und 100 € Strafe ) - (Fall C)
3.8.7 Straftabelle
(1) Fahren oberhalb der blauen Steherlinie mit einem Abstand
von weniger als 10 m vor dem folgenden Gespann (A-B-C-D)
(2) Fahren oberhalb der Steherlinie im Moment des Angriffs
durch andere Fahrer (B-C-D)
(3) Fahren oberhalb der Steherlinie im Rad-an-Rad-Kampf mit
dem angreifenden Gegner (B-C-D)
(4)" Verstöße durch überrundete Fahrer
- 1. Verstoß (B-C-D)
- 2. und 3. Verstoß (C-D)
(5) Überholen an der Balustrade
- zu zweit (B-C-D)
- zu dritt (C-D)
(6) Veränderung der Fahrlinie mit einem Abstand
von weniger als 5 m (C-D)
(7) Überholversuch zu viert (D)
(8) Überholversuch von links (D)
(9) Lenker nur mit einer Hand festhalten (A-B-C-D)
(10) Beidhändiges Loslassen des Lenkers (C-D)
(11) Bei schwerwiegenden Verstößen ist das KK/der WA berechtigt,
Gespanne ohne vorherige Verwarnung und unter Umgehung der vorgenannten
Strafmaßnahmen sofort aus dem Rennen zu nehmen (Fall D).
(12) Alle ausgesprochenen Strafen sind mit der entsprechenden Flagge/Flaggenkombination
unter Beifügung einer Tafel mit der Startnummer des Gespanns anzuzeigen
und gleichzeitig über Lautsprecher zu verkündigen.
3.8.8 Sonderbestimmungen für Deutsche Meisterschaften
(1) Deutsche Meisterschaften sind nach den aktuellen Europameisterschaftsbestimmungen
auszutragen. Wenn mit einer Ausschreibung nicht anders geregelt, gilt
folgender Austragungsmodus:
(2) Der Austragungsmodus ist mit der Ausschreibung oder einem Kommunique
zu veröffentlichen .
(3) Die Laufeinteilung ist von den Kommissären in Abstimmung mit
dem BDR-Beauftragten vorzunehmen.
(4) Die Fahrer gleicher Vereine müssen ein von weitem erkennbares
Unterscheidungsmerkmal tragen, wenn sie in einem Rennen starten.
(5) Wird ein Lauf unterbrochen, weil sich die Bahn als unbefahrbar erweist,
ist er zu wiederholen. Erfolgt die Laufunterbrechung während der
letzten 10 Runden, entfällt die Wiederholung. In diesem Falle ist
der Stand des Rennens bei der letzten Zielpassage als Endergebnis zu werten.
Inhalt ohne Gewähr!
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