--- "Forster Derny- & Steherrennen - 18. & 19.05.2013" ---
--- "Preis der Stadt Chemnitz - 02.06.2013" --- *** --- "83. Preis der Stadt Leipzig - 01.06.2013" ---

Wettkampfbestimmungen - Rennverlauf

Auszug aus den Wettkampfbestimmungen - Bahnrennsport 4-2005 BDR - Rennverlauf

3.8 Steherrennen

3.8.1 Definition

(1) Steherrennen sind Wettbewerbe mit Motorführung. Die als schrittmachermaschinen zum Einsatz gelangenden Motorräder müssen den UCI-Bestimmungen gemäß Anhang E entsprechen.

(2) Fahrer und Schrittmacher bilden ein Gespann. Steherrennen dürfen ausschließlich von Rennfahrern der Kategorie "Männer Elite", bestritten werden, die das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.

(3) Stehermaschinen dürfen im Training und im Wettbewerb nur von lizenzierten Schrittmachern gefahren werden. Voraussetzung zum Erwerb einer solchen Schrittmacher-Lizenz ist die Teilnahme an einem Lehrgang, der von der TK Rennsport ausgeschrieben wird. Die Lizenz für Schrittmacher (Steher) berechtigt auch das Fahren von Dernies. Eine solche Lizenz ist nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gültig.

(4) Die Teilnehmer an einem Steherrennen können mit der Ausschreibung beschränkt werden. Die Anzahl der in einem Lauf zuzulassenden Starter muss unter Berücksichtigung der Länge der Bahn und ihrer Konstruktionsdaten den Sicherheitserfordernissen gerecht werden.

(5) Die in einem Steherrennen zu erwartenden Geschwindigkeiten und die Konstruktion der Bahn müssen im Einklang zueinander stehen. Bei absehbaren Widersprüchen sind in Verantwortung des KK/WA veränderte Rollenabstände gegenüber dem Standardabstand von 70 cm, in Ausnahmefällen Übersetzungsbeschränkungen, vorzuschreiben.

3.8.2 Distanzen

(1) Die Rennen werden über eine mit der Ausschreibung festzulegende Distanz oder Zeitdauer ausgetragen.

(2) Bei Rennen über eine festgelegte Zeitdauer kann wie folgt verfahren werden:
a) Ausgehend von der Durchschnittsgeschwindigkeit sind die letzten 5 Minuten in
noch zu fahrende Runden umzurechnen und als solche anzuzeigen, oder
b) die letzte Runde ist für die Runde anzuläuten, die der folgt, in der die fest-
gesetzte Zeitdauer abgelaufen ist.

3.8.3 Wertungsmodus

(1) Der Wettkampf kann in einem oder mehreren Läufen ausgetragen werden. Den Finalkämpfen können Vor- und, als Ausnahme, Hoffnungsläufe vorangestellt
werden. Werden die Finalkämpfe in mehreren Läufen ausgetragen, kann für die Ergebnisermittlung die Summe
a) der Plätze,
b) der auf der Grundlage der Plätze vergebenen Punkte,
c) der gefahrenen Zeiten oder
d) die zurückgelegte Gesamtdistanz der einzelnen Teilnehmer
herangezogen werden.

(2) Der Einlauf eines Rennens ist auf der Ziellinie eine Runde nach dem Glockenzeichen für die letzte Runde zu entscheiden. Dementsprechend müssen alle Teilnehmer hinter dem Sieger für ihre Platzierung noch einmal die Ziellinie Überqueren. Die Klassierung der Fahrer erfolgt dann unter Berücksichtigung ihrer Rundenrückstände.

(3) Ausgenommen von dieser Regelung sind Wettbewerbe in mehreren Läufen, die nach der Distanz entschieden werden. Hier ist ein Lauf beendet, wenn der Sieger die Ziellinie passiert hat. Die Platzierung der übrigen Fahrer ergibt sich dann aus den ermittelten Rückständen in Metern.

3.8.4 Startordnung

(1) Die Startpositionen der Teilnehmer sind unmittelbar vor der Veranstaltung auf der Bahn auszulosen.

Bei Rennen, die in mehreren Läufen ausgetragen werden, erfolgt der Start zum zweiten Lauf in umgekehrter Reihenfolge. Der Start für einen dritten Lauf ist neu auszulosen usw.

(2) Der Start erfolgt fliegend beim Erreichen der Startlinie durch Pistolenschuss oder Flaggenzeichen mit der Startfahne, nachdem alle Fahrer Anschluss an ihre Schrittmachermaschine gefunden haben. Bei vorher erfolgten Angriffen ist die unzulässig veränderte Reihenfolge vor dem Start zu korrigieren bzw. Fehlstart zu geben.

(3) Die Startaufstellung der Fahrer erfolgt entsprechend der Startauslosung hintereinander. Sie haben sich in Abständen bis zu einem Meter jeweils an der Messlinie, der erste Fahrer an der Startlinie, aufzustellen.

Die Schrittmacher bereiten sich in der gleichen Reihenfolge auf der Bahn fahrend auf den Start vor. Die Freigabe des noch neutralisierten Starts erfolgt für die Fahrer mit vereinbartem Zeichen, wenn die Schrittmacher sich 150 bis 180 m vor der Startlinie befinden und ihnen der Beginn eine Runde vorher angezeigt wurde.

3.8.5 Schrittmachermaschinen und Bekleidung der Schrittmacher

(1) Durch die Verwendung qualitativ gleichwertiger Schrittmachermaschinen und einer einheitlichen Schrittmacherbekleidung ist die Chancengleichheit der Fahrer zu wahren.

(2) Die Bekleidung für Schrittmacher muss den Bestimmungen der Ziffer 5.2.2 entsprechen .

(3) Tritt ein Schrittmacher unvorschriftsmäßig zum Start an, so ist er nicht zum Rennen zuzulassen.

(4) Der Schrittmacher hat auch während des Rennens die Ordnungsmäßigkeit seiner Bekleidung, einschließlich eng anliegender Nummern, zu gewährleisten. Verstöße können mit Geldstrafen oder Herausnehmen aus dem Rennen zur Instandsetzung der Bekleidung bestraft werden. Im letzteren Fall ist der Schuldige zeitweilig durch einen Reserveschrittmacher zu ersetzen.

(5) Schrittmacher und Rennfahrer haben im Training und Rennen einen Sturzhelm zu tragen. Dieser muss den Bestimmungen der Ziffer 5.3 entsprechen.

(6) Vom Ausrichter gestellte Schrittmachermaschinen sind vor dem Rennen grundsätzlich auszulosen.

(7) Dieser hat ferner sicherzustellen, dass zwei 'Reservemaschinen mit Schrittmachern bereit stehen. Den Reserveschrittmachern obliegt es, bei Motorschäden die Reservemaschinen für die betroffenen Schrittmacher bereitzuhalten oder, bei entsprechender Notwendigkeit, für diese ersatzweise das Rennen aufzunehmen.

3.8.6 Fahrordnung, Sturz und Defekt

(1) Ein Schrittmacher hat, sobald sein Gespann angegriffen wird und sein Kontrahent sich bis auf 10 m genähert hat, unterhalb der blauen Steherlinie zu fahren.

(2) Beim Überholen ist ein seitlicher Sicherheitsabstand zu wahren. Eine Veränderung der Fahrlinie ist nur zulässig, wenn der Vorsprung mindestens fünf Meter beträgt.

(3) Das Linksüberholen ist strikt verboten und mit einer Disqualifikation zu bestrafen, sofern keine zwingenden Gefahrenmomente für eine solche Verhaltensweise vorlagen.

(4) Gespanne, welche mehr als eine Runde Rückstand haben, dürfen nur noch angreifen, aber keine Angriffe mehr abwehren.

(5) Aussichtslos im Rennen liegende Gespanne müssen unterhalb der blauen Steherlinie fahren. Sie haben bei einem Rückstand von mehr als 10 Runden das Rennen zu beenden und die Bahn zu verlassen.

(6) Schrittmacher, die während der Fahrt den Lenker mit einer Hand loslassen, sind zu verwarnen und können im Wiederholungsfall sofort aus dem Rennen genommen werden.

Bei beidhändigem Loslassen des Lenkers durch Schrittmacher oder Fahrer kann eine sofortige Herausnahme aus dem Rennen erfolgen.

(7) Bei Sturz, Rad- oder Motorschaden wird die Anzahl der Runden vergütet, die der Distanz von 1.500 m am nächsten liegt. Die Rundenvergütung entfällt während
der letzten 5 Runden bzw. in den letzten beiden Minuten des Rennens. Die betroffenen Fahrer sind ohne Rundenverlust in das Endergebnis einzubeziehen.

Bei Motorschaden hat der Schrittmacher auf eine bereitzuhaltende Reservemaschine zurückzugreifen. Ist das nicht möglich, hat der bereitstehende Reserveschrittmacher seine Position einzunehmen.

(8) Die Wiederaufnahme des Rennens hat unter Berücksichtigung des weiteren Rennverlaufes in der Position zu erfolgen, die der Fahrer bei Eintritt der Neutralisation innehatte. Bei einer späteren Wiederaufnahme werden Verlustrunden angerechnet. Bei fliegendem Wechsel der Schrittmachermaschinen erfolgt keine Rundenvergütung.

(9) Bei Schrittmacherwechsel muss der ablösende Schrittmacher vom im Rennen befindlichen Gespann eingeholt werden. so dass der Fahrer von außen nach innen schwenkend Anschluss nehmen kann.

Der abgelöste Schrittmacher hat sofort sein Tempo zu verringern, aber die Fahrlinie so lange beizubehalten, bis er, ohne andere Gespanne zu gefährden oder zu behindern, die Bahn nach innen abschwenkend verlassen kann.

(10) Der Ablauf eines Steherrennens ist unter Nutzung nachstehender Flaggen durch einen verantwortlichen Vertreter des KK/WA, den Steherschiedsrichter, zu leiten:

- Zeichen des 1. Verstoßes - grüne Flagge
(Ermahnung) - (Fall A)

- Zeichen des 2. Verstoßes - grüne und gelbe Flagge
(Verwarnung und 20 € Strafe) - (Fall B)

- Zeichen des 3. Verstoßes - gelbe Flagge
(2. Verwarnung und 50 € Strafe) - (Fall C)

- Zeichen des 4. Verstoßes - rote Flagge
(Disqualifikation und 100 € Strafe ) - (Fall C)

3.8.7 Straftabelle

(1) Fahren oberhalb der blauen Steherlinie mit einem Abstand
von weniger als 10 m vor dem folgenden Gespann (A-B-C-D)

(2) Fahren oberhalb der Steherlinie im Moment des Angriffs
durch andere Fahrer (B-C-D)

(3) Fahren oberhalb der Steherlinie im Rad-an-Rad-Kampf mit
dem angreifenden Gegner (B-C-D)

(4)" Verstöße durch überrundete Fahrer
- 1. Verstoß (B-C-D)
- 2. und 3. Verstoß (C-D)

(5) Überholen an der Balustrade
- zu zweit (B-C-D)
- zu dritt (C-D)

(6) Veränderung der Fahrlinie mit einem Abstand
von weniger als 5 m (C-D)

(7) Überholversuch zu viert (D)

(8) Überholversuch von links (D)

(9) Lenker nur mit einer Hand festhalten (A-B-C-D)

(10) Beidhändiges Loslassen des Lenkers (C-D)

(11) Bei schwerwiegenden Verstößen ist das KK/der WA berechtigt, Gespanne ohne vorherige Verwarnung und unter Umgehung der vorgenannten Strafmaßnahmen sofort aus dem Rennen zu nehmen (Fall D).

(12) Alle ausgesprochenen Strafen sind mit der entsprechenden Flagge/Flaggenkombination unter Beifügung einer Tafel mit der Startnummer des Gespanns anzuzeigen und gleichzeitig über Lautsprecher zu verkündigen.

3.8.8 Sonderbestimmungen für Deutsche Meisterschaften

(1) Deutsche Meisterschaften sind nach den aktuellen Europameisterschaftsbestimmungen auszutragen. Wenn mit einer Ausschreibung nicht anders geregelt, gilt folgender Austragungsmodus:

(2) Der Austragungsmodus ist mit der Ausschreibung oder einem Kommunique zu veröffentlichen .

(3) Die Laufeinteilung ist von den Kommissären in Abstimmung mit dem BDR-Beauftragten vorzunehmen.

(4) Die Fahrer gleicher Vereine müssen ein von weitem erkennbares Unterscheidungsmerkmal tragen, wenn sie in einem Rennen starten.

(5) Wird ein Lauf unterbrochen, weil sich die Bahn als unbefahrbar erweist, ist er zu wiederholen. Erfolgt die Laufunterbrechung während der letzten 10 Runden, entfällt die Wiederholung. In diesem Falle ist der Stand des Rennens bei der letzten Zielpassage als Endergebnis zu werten.

Inhalt ohne Gewähr!




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