|
Auszug aus den Wettkampfbestimmungen - Bahnrennsport 4-2005 BDR - Anhang
E: Schrittmacher-Maschinen
(1) Schrittmacher-Maschinen müssen den nachfolgenden Abbildungen
und Maßen entsprechen:

Bestimmte Marken und Modelle sind nicht vorgeschrieben. Die Maschinen
dürfen nur durch einen lizenzierten Schrittmacher geführt werden.
(2) Motor
Der Zylinderinhalt des Motors muss mindestens 500 c cm und darf höchstens
1200 c cm betragen. Es sind ein oder zwei stehende (vertikale) Zylinder
erlaubt. Liegende (horizontale und seitwärts gelagerte) Zylinder
sind untersagt.
(3) Rahmen
Der Rahmen sollte den handelsüblichen Modellen entsprechen; die Breite
darf maximal 35 cm betragen. Die beiden hinteren Stoßdämpfer
werden durch runde feste Rohre ersetzt, deren Durchmesser maximal 30 mm
betragen darf
(4) Sattel
Der Sattel darf folgende Maße nicht überschreiten und muss
von unveränderlicher Konsistenz sein:
Breite: maximal 30 cm
Länge: maximal 35 cm
Die Position des Sattels und die entsprechenden Abstände sind aus
den vorangehenden Abbildungen ersichtlich.
(5) Räder
Die Räder bestehen aus handelsüblichen Metallfelgen und Speichen
und müssen folgende Maße aufweisen:
Durchmesser: maximal 65 cm
Pneugröße: vorne 350 x 19
hinten 350 x 19 oder 400 x 19
(6) Bremsen
Zwei Bremsen, je auf das Vorder- und Hinterrad wirkend, sind obligatorisch.
(7) Lenker
Der Lenker muss aus einem Stück und unveränderbar hergestellt
sein. Folgende
Maße und Abstände sind vorgeschrieben:
Breite: maximal 70 cm (Außentangente)
Höhe ab Boden: mindestens 100 cm, maximal 1 05 cm
Die Hebel für die verschiedenen Funktionen dürfen die maximale
Breite des Lenkers nicht überschreiten. Der Schrittmacher ist verpflichtet,
den Lenker während des Rennens mit beiden Händen festzuhalten.
(8) Fußraster
Zwei Fußraster, je links und rechts, müssen fest montiert sein
und dürfen folgende Maximalmaße aufweisen:
Länge: 24 cm
Breite: 12 cm (Außenkante)
Höhe vorn: 8 cm
Höhe hinten: 20 cm
Höhe ab Boden: 24 cm
Distanz zwischen den
beiden Fußrastern:
65 cm (Außenkante)
(9) Rolle
Die Rolle und die Befestigungsvorrichtung der Schrittmacher-Maschine müssen
folgende Maße aufweisen:
Rollendurchmesser: maximal 35 mm
Rollenbefestigung: 6 x 35 mm
Rollenabstand vom Boden: 33,5 cm
Rollenabstand von Mitte Hinterachse bis Außentangente Rolle: 60
bis 120 cm, immer von 5 cm zu 5 cm.
(10) Im übrigen gelten für alle hier nicht speziell aufgeführten
Besonderheiten die Bestimmungen des UCI-Reglements.
Quelle: Inhalt ohne Gewähr!
|